Das Wohngebiet Wohnpark II soll Baufelder für unterschiedliche Nutzergruppen bieten. Die Vermarktung erfolgt in mehreren Bauabschnitten.
Einzelbewerbern soll durch eine Direktvergabe nach den von der Stadt Bonn beschlossenen Vergabekriterien (u.a. Anzahl der Kinder, Wohn- bzw. Arbeitsstätte im Stadtbezirk Beuel) der Hausbau in Eigenregie ermöglicht werden. Sobald hierfür vorgesehene Baufelder in die Vermarktung kommen, wird dies öffentlich bekannt gegeben. Auf dieser Webseite wird ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt werden, der dann bei der NRW.URBAN ausgefüllt eingereicht werden kann. Bewerberlisten für Einzelbewerber werden erst ab Beginn der Bewerbungsphase geführt.
Eine größere Anzahl an Baufeldern werden für besondere Wohnformen wie beispielsweise Mehrgenerationenwohnen, Wohnpflegegemeinschaften u.ä. vorgehalten. Diese Projekte sollen auch Lösungen für gemeinsame Raumkonzepte, besondere Mobilitätskonzepte sowie gemeinsame und nachhaltige Energiekonzepte bieten. Auf den Baufeldern für Geschosswohnungsbau soll überwiegend öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen. Die Vergabe der Grundstücke beider Wohnformen erfolgt im Rahmen einer Konzeptvergabe.
Auch für Reihenhausinteressenten soll der Wohnpark II ein Platzangebot bieten. Auch für diese Bauformen erfolgt die Vergabe im Rahmen der Konzeptvergabe. Interessenten für gemeinschaftliches Wohnen und Bauträger/Investoren für den Reihenhausbau können sich in bei der NRW.URBAN geführte Interessentenlisten eintragen lassen.
Zwischenzeitlich wurden für die Vergabe weitere Vorgaben durch den Stadtrat beschlossen. Demnach sollen für die Grundstücke für besondere Wohnformen Erbbaurechte eingeräumt werden. Die Grundstücke für Einzelbewerber (Einfamilienhaus- und Doppelhaushälftengrundstücke), die Baufelder für Reihenhausbebauung und für den Geschosswohnungsbau können hingegen weiterhin an Bauwillige veräußert werden.
Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine erste Offenlage zum Bebauungsplan fand im Zeitraum 20.08. – 21.09.2020 statt. Notwendige Änderungen der Planung erfordern eine erneute Offenlage. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung ist noch eine Überarbeitung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der äußeren Erschließung notwendig, so dass derzeit noch kein konkreter Termin für die Schaffung der Rechtskraft des Bebauungsplans genannt werden kann. Es zeichnet sich ab, dass mit der Vermarktung der Bauflächen frühestens im Jahr 2027 begonnen werden kann.
Sämtliche Informationen zu Start und Ablauf der Vermarktung erhalten Sie rechtzeitig vor dessen Beginn an dieser Stelle.
Aufteilungsplan als PDF, 966 KB: