Das städtebauliche Konzept

Bebauungsplanentwurf, Stand Offenlage September 2020
Bebauungsplanentwurf, Stand Offenlage September 2020

In Fortführung des Wohnpark I soll im südlichen Anschluss der Wohnpark II entwickelt werden; beide Gebiete folgen einer städtebaulichen Gesamtplanung. Zielsetzung auch für den Wohnpark II ist, für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen die jeweils verschiedenen Wohnformen anzubieten. Insbesondere soll mehr Raum für gemeinschaftliches Wohnen geschaffen werden.

Von 7,6 ha Wohnbaufläche sind 2,3 ha für die Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäuser und 1,8 ha für Reihenhäuser vorgesehen. Rund 0,8 ha sollen zudem für Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen. Besonderer Raum wird der Realisierung besonderer Wohnformen, z.B. dem Mehrgenerationenwohnen eingeräumt. Hierfür wird eine Fläche von rd. 2,3 ha vorgehalten. Zudem soll im Südwesten eine mehrzügige neue Kita mit Wohnbebauung in den Obergeschossen entstehen.

Im Wohnpark II wird selbstverständlich auch den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung tragen. Demnach ist ausschließlich der Bau von Wohnhäusern als KfW-Effizienzhaus 40 zugelassen. Zusätzlich wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Gebäudedächern verpflichtend festgeschrieben. Ein Energie- und Wärmekonzept für den Wohnpark II wurde erstellt, das Alternativen zu der bisher angedachten Versorgung mit Erdgas aufzeigt.

An die Grundstücksvergabe wird mittels Vereinbarungen in den Kaufverträgen die Einhaltung gestalterischer Auflagen geknüpft, die in einem Gestaltungshandbuch aufgezeigt werden.

Der Grünzug Anger aus dem Wohnpark I wird auch südlich der Bahnlinie im Wohnpark II fortgeführt. Dieser soll im zentralen Bereich des Wohnparks mit einer großen Freifläche einen Bezugsraum für das neue Wohnquartier bilden. Um den Wohnpark II besser an die Ortslage anzuschließen und eine Verbindung der beiden neuen Wohngebiete zu ermöglichen, existiert bereits jetzt ein Fußgängerbahnübergang auf Höhe der Verbindung des existenten und des geplanten Grünzuges.

Der parallel zur Bahn verlaufende Fuß- und Radweg wird zukünftig als Radschnellweg mit getrennter Führung des Geh- und Radverkehrs ausgebaut. Damit wird ein Beitrag zum verbesserten Ausbau des Radverkehrs geleistet.